PKVGrundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen. Bei einer privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, deren Träger private Versicherungsunternehmen sind. Trotz des Wettbewerbs auf dem Versicherungsmarkt müssen die Versicherungsnehmer, um einer privaten Krankenkasse beitreten zu können und anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, bestimmte Kriterien erfüllen. Zunächst darf jeder Beamte sowie jeder, der selbstständig oder freiberuflich tätig ist, beitreten, für Arbeitnehmer und Angestellte ist der Beitritt möglich, wenn deren Einkommen höher ist als die Versicherungspflichtgrenze. Bei der Berechnung der Beiträge, die die private Krankenkasse erhebt, werden Faktoren wie das Alter des Versicherten, sein gesundheitlicher Zustand, das Risiko für die Versicherung sowie die vom versicherten gewünschten Leistungen zugrunde gelegt. Dabei liegt der wesentliche Unterschied zu einer gesetzlichen Krankenversicherung darin, dass die Berechnung unabhängig vom Einkommen erfolgt, sondern sich rein an diesen Faktoren orientiert. Ein sogenannter Risikozuschlag kann dann erhoben werden, wenn Vorerkrankungen, je nach Krankheitsbild, mit in den Vertrag aufgenommen werden. Auch bei einer privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine Versichertenkarte, die beispielsweise bei einem Arztbesuch vorgelegt wird. Allerdings rechnet der Arzt nicht direkt mit der Krankenkasse ab, sondern stellt eine Rechnung aus, die zunächst der Versicherungsnehmer bezahlt. Anschließend wird die Rechnung bei der Versicherung eingereicht und der Rechnungsbetrag unmittelbar an den Versicherten zurückerstattet, was den Vorteil mit sich bringt, dass die abgerechneten Leistungen kontrolliert werden können. Bei einigen privaten Krankenversicherungen ist dabei vertraglich eine Art Rückvergütung vorgesehen, was bedeutet, dass eine Rückzahlung der Beiträge in bestimmter Höhe erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb einer Periode die vereinbarten Leistungen nicht, nur wenig oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen hat. Bei der Kündigung einer PKV und einem erneuten Wechsel ist zu beachten, dass dieser in der Regel nur dann erfolgen kann, wenn der Versicherungsnehmer die Kriterien für eine private Krankenversicherung nicht mehr erfüllt. |
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